Bei der Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland muss der Arbeitgeber die volle Reisezeit als Arbeitszeit vergüten.
Bei einer Ausbildung mit per Rechtsvorschrift geregelter Ausbildungszeit endet der Kindergeldanspruch nicht schon mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Selbst kleinste Umwege auf dem Weg zur Arbeit sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Das gilt auch für den Test der Straßenglätte vor der Fahrt mit dem Auto.
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Arbeitsrecht – Keine – auch nicht nur vorläufige – Bindung des Arbeitnehmers an eine unbillige Weisung des Arbeitgebers. Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts zur Befolgung unbilliger Weisungen.
Nur weil der Zahlung von steuerbegünstigten Zuschüssen des Arbeitgebers eine Lohnherabsetzung vorausgegangen ist, darf das Finanzamt nicht einfach die Pauschalierung verweigern.